
GEWICHT: 67 kg
BH: 80B
1 Std:40€
Fetischismus: +60€
Services: Anilings, Leichte Fesselspiele (aktiv), Vaginal fingern, Sex in der Sauna, Franzosische Erotik
Diese Pflichten sind neu und müssen ab dem Neu ist die Pflicht zur Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit. Die hierfür zuständige Behörde wird im Gesetz nicht geregelt. Die einzelnen Städte und Gemeinden werden hierfür noch Regelungen treffen. Die Anmeldung hat auf jeden Fall dort zu erfolgen, wo die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. In diesem Gespräch soll die Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Die Prostituierte erhält über die Anmeldung eine Bescheinigung. Diese muss sie immer mit sich führen und einem Vermieter, Betreiber oder Escort-Unternehmer vorlegen. Die Anmeldebescheinigung gilt für zwei Jahre und für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren für ein Jahr. Neben der Anmeldebescheinigung besteht auch die Möglichkeit, sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen zu lassen.
In dieser Bescheinigung wird nicht der richtige Vor- und Nachname sondern ein Alias Pseudonym aufgeführt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung. Hierüber erhält die Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie bei der Anmeldung zur Aufnahme der Tätigkeit s.
Nach Anmeldung der Tätigkeit muss diese gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen diese Beratung sogar mindestens alle 6 Monate wahrnehmen.