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Das Urteil wird wegen Sozialversicherungsbetrugs gefällt, nicht wegen Menschenhandels, denn Gewaltdrohungen gegen die Prostituierten kann das Gericht nicht feststellen. Sozialversicherungsbetrug ja, Menschenhandel nein: Die Chefin von vier sogenannten Flatrate-Bordellen ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Stuttgarter Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau zusammen mit den Mitangeklagten mehr als 2,7 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge am Fiskus vorbeigeschleust hat.
Richter Andreas Arndt betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Prostituierten in den "Pussy Clubs" nicht unterdrückt und ihnen nicht mit Gewalt gedroht worden war. Wegen der rund einjährigen Untersuchungshaft, eines Geständnisses und ihrer Mutterschaft könnte die Frau bereits in einem halben Jahr frei sein, sagte ihre Anwältin nach dem Urteil. Ihnen drohen weitere Strafen wegen Menschenhandels in anderen laufenden Verfahren. Allen Angeklagten kam ein Mitte der Woche abgeschlossener Deal zugute: Geständnisse zu den veruntreuten Sozialversicherungsgeldern sorgten für Strafminderung und ein Urteil nach 22 Sitzungstagen.
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